<style>.lazy{display:none}</style> Jugendgerichtshilfe
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Die Jugendgerichtshilfe informierte

die 7. Realschulklassen

Die Jugendgerichtshilfe war diese Woche zu Gast in den 7. Realschulklassen. Kernfrage war: Was kommt auf einen zu, wenn man eine Straftat begeht? Um eine Straftat handelt es sich bei : z.B. Diebstahl, Mobbing, sex. Belästigung, Nötigung, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Einbruch und immer wieder Fahren ohne Fahrerlaubnis. Bei einer Straftat ermittelt zunächst die Polizei und lädt alle Beteiligten (Opfer, Täter und Zeugen) ein. 

Der Jugendrichter beraten von der Jugendgerichtshilfe bestimmt dann die Auflagen und Weisungen, also die durchzuführenden erzieherischen Maßnahmen wie z.B. Teilnahme an einem Anti-Gewalt-Seminar, Verkehrs-Delikte-Seminar, Sozialstunden, Jugendarrest. Kurzzeitarrest kann auch für Schulschwänzen verordnet werden. Die Jugendgerichtshilfe ist zuständig für Jugendliche in Alter von 14 bis 18 Jahren und für junge Erwachsne zwischen 18 und 21 Jahren.